Fahrschule Schwäbisch Hall

Wilkommen

Bei der Fahrschule Hofmann. Deine Fahrschule für ALLE Führerscheinklassen in Schwäbisch Hall

Los gehts!

Fahrschule Schwäbisch Hall

Seit wann gibt es uns? Was können wir? Was bieten wir? Hier findest du alles dazu!

Fahrschule Hofmann Schwäbisch Hall

Wir, die Fahrschule Hofmann steht seit über 15 Jahren für Führerscheinneulinge in Schwäbisch Hall, Michelfeld-Kerz & Mainhardt zur Verfügung.

In den letzten 15 Jahren hat sich die Fahrschule Hofmann immer weiter vergrößert, es kamen immer mehr Filialen für den Theorieunterricht hinzu, unser Schüler haben mittlerweile die Möglichkeit an 3 Standorten in Schwäbisch Hall und Umgebung täglich am Unterricht teilzunehmen. So können unserer Fahrschüler schnell und unkompliziert ihre theoretische Ausbildung ablegen.

Unseren Fahrschülern stehen 5 Fahrlehrer für die praktische Ausbildung zur Verfügung, auch hier möchten wir den Schülern die Möglichkeit geben, so schnell wie möglich zum erfolgreichen Führerschein zu verhelfen. Seit 1980 ist der Kopf des Teams Fahrschule Hofmann, Ulrich Hofmann als Fahrlehrer tätig. Übrigens: Die Fahrschule Hofmann bietet seinen Fahrschülern alle Führerscheinklassen an.

Wir freuen uns auch Dich auf dem Weg zum Führerschein, egal welche Führerscheinklasse du erlernen möchtest, zu begleiten. Wenn du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, rufe uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail.

Wir freuen uns auf Dich!

Dein Team der Fahrschule Hofmann Schwäbisch Hall

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Grüne Ampeln

Praxis

Praktischer Unterricht - die "heißersehnten" Fahrstunden

Der Aufbau einer Ausbildung sollte:

Der Aufbau einer Ausbildung sollte:

Mit der Grundstufe (Fahrzeugbedienung, Anfahr-, Anhalte-, Schalt- und Lenkübungen, einfache Verkehrssituationen) beginnen, über die Aufbaustufe (Umweltverträgliche Fahrzeugbedienung, Blickschulung, vorausschauendes Fahren, Grundfahrübungen, komplexere Verkehrssituationen, Sonderfahrten bei den Klassen A (ohne Vorbesitz von Klasse A1), A1, B), zur Leistungsstufe führen (Erlernen von Verkehrssituationen, vorausschauendes Fahren auch in schwierigen Verkehrssituationen, Sonderfahrten in den übrigen Klassen), und mit der Reife- und Teststufe, (Abschluss der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung, selbständiges Fahren, wiederholen und vertiefen des bisher Gelernten) kurz vor der Prüfung enden. Achtung: Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf erst beginnen, wenn der Fahrschüler die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits erworben oder die Voraussetzungen für die Prüfung im wesentlichen erfüllt, zum Beispiel nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert hat.

Sachgebiete für den praktischen Unterricht

Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen

 
  1.  Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
  2.  Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
  3.  Gangwechsel (ist das Ausbildungsfahrzeug ein Automatikfahrzeug, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
  4.  Fahrbahnbenutzung
  5.  Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  6.  Rückwärtsfahren und Wenden
  7.  Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
  8.  Fahrgeschwindigkeit
  9.  Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  10.  Überholen(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
  11.  Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
  12.  Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
  13.  Halten und Parken
  14.  Vorausschauendes Fahren
  15.  Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
  16.  Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
  17.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klasse BE*
  18.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A und M*
  19.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klasse T*
  20.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klassen C1 und C*
  21.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klassen C1E und CE*
  22.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klassen D1 und D*
  23.  Zusätzlicher Ausbildungsstoff für die Klassen D1E und DE*
  * Siehe Tabellen Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, technische Unterweisung

Sonderfahrten

Sonderfahrten: Alle Klassen (außer D1, D1E, D, DE - siehe Mindestausbildung)

Definition der Sonderfahrten Nr. 1) Überland Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) Nr. 2) Autobahn Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) Nr. 3) Nachtfahrt Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten) Klasse: Überland - Autobahn - Nachtfahrt - Technische Unterweisung
  • A direkt 5 4 3 -
  • bei Vorbesitz Klasse A1 3 2 1 -
  • bei Vorbesitz Klasse A beschränkt 3 2 1 -
  • A beschränkt 5 4 3 -
  • bei Vorbesitz Klasse A1 3 2 1 -
  • bei Vorbesitz Klasse A beschränkt 3 2 1 -
  • A1 5 4 3 -
  • B 5 4 3 -
  • BE 3 1 1 -
  • C 5 2 3 X
  • bei Vorbesitz Klasse C1/ D1 3 1 1 X
  • bei Vorbesitz Klasse D 3 1 1 X
  • CE 5 2 3 X
  • C + CE (direkte Kombination) C=3 C=1 C=0 X
  • CE=5 CE=2 CE=3
  • C1 3 1 1 X
  • bei Vorbesitz Klasse D1/ D 3 1 1 X
  • C1E 3 1 1 X
  • C1 + C1E (direkte Kombination) C1=1 C1=1 C1=0 X
  • C1E=3 C1E=1 C1E=2
  • T - - - X

Theorie

Theorieunterricht - Bei uns kannst du täglich am Unterricht teilnehmen!

  • Anmeldung ab 18:30 Uhr
  • Dienstag & Donnerstag
  • 19:00 bis 20:30 Uhr
74523 - Unterlimpurger Straße 47

Schwäbisch Hall

Für jede Klasse muss in der Fahrschule ein gegliederter Unterrichtsplan aushängen oder ausgelegt werden. Nur dann, wenn alle für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Themen unterrichtet wurden, ist die Ausbildung vollständig! Vor der Prüfung muss dem Prüfer die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrlehrer unterschriebene Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, durch die der Besuch des vorgeschriebenen theoretischen Unterrichts nachgewiesen wird. Ohne diese Ausbildungsbescheinigung findet keine Prüfung statt. Das Ausfüllen von Fragebogen gilt nicht als Unterricht. Jede gute Fahrschule wird aber ihren Schülern Gelegenheit geben, außerhalb des regulären Unterrichts das Wissen und – zu gegebener Zeit - die Prüfungsreife zu testen. Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt.

  • Anmeldung ab 18:30 Uhr
  • Montag
  • 19:00 bis 20:30 Uhr
74545 - Daimlerstraße 73, Leccor-Leuchten, UG

Michelfeld-Kerz

  • Anmeldung ab 18:30 Uhr
  • Mittwoch
  • 19:00 bis 20:30 Uhr
74535 - Hauptstraße 45

Mainhardt

Du möchtest dich zum Theorieunterricht anmelden?

FS-Klassen

Bei uns kannst du alle Führerscheinklassen erlernen!

Seit 1999 gibt es ein neues Führerscheinrecht. Bisher gab es in Deutschland neun Fahrerlaubnisklassen. Das neue Führerscheinrecht wurde vom EU Ministerrat beschlossen. Es hat 15 Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Führerscheine in den EU Mitgliedsstaaten sind in der EU weiter gültig und werden unbegrenzt anerkannt. Nur wer das 50.Lebensjahr überschritten hat, muss eine ärztliche Untersuchung und ein augenäztliches Gutachten vorlegen, wenn er weiterhin LKW über 12 t fahren will evntuell erfolgt hier auch ein Umtausch des Führerscheines. Die neuen Klassen untergliedern sich in 5 Hauptgruppen.

  • Motorrad-Klassen

    KLASSE M:
    ab 16 Jahre; Höchstgeschwindigkeit 45 km/h; bis 50 ccm
    KLASSE A1: ab 16 Jahre; 80 km/h; 125 ccm; ab 18 unbegrenzt; beinhaltet M
    KLASSE A : ab 18 Jahre; ü. 45 km/h; ü.50ccm; bis 25 KW; bis 016 KW/kg Leistung/Leergewicht; nach 2 Jahren bzw ab 25 Jahre unbegrenzt; beinhaltet A1 und M
  • PKW-Klassen

    KLASSE S: ab 16 Jahre; klein KFZ bis 45 km/h; 50 ccm
    KLASSE B: ab 18 Jahre; KFZ (ohne Krafträder) bis 3500 kg ; bis 8 Sitzplätzen; Anhänger bis 750 kg (Gesamtmasse von 3500 kg darf nicht überschritten werden); beinhaltet die Klassen M,S und L
    KLASSE BE: ab 18 Jahre nur mit Klasse B; KFZ bis 3500 kg mit Anhänger; die Anhängelast darf max das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des KFZ betragen
  • LKW-Klassen

    KLASSE C: ab 18 Jahre; wie Klasse B; der Einsatz im gewerblichen Bereich zur Güterbeförderung ist unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zGM zulässig; Befristung bis 5 Jahre, danach erneute Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung; beinhaltet C1 nur mit Klasse B
    KLASSE CE: ab 18 Jahre; KFZ der Klasse B mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse; Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung bis 21 Jahre auf 750 kg zGm begrenzt; bis 5 Jahre, danach ärztliche und augenärztliche Untersuchung; beinhaltet C! nur mit Klasse B
    KLASSE C1: ab 18 Jahre nur mit Klasse B; KFZ ohne Krafträder über 3550kg bis 7500 kg bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz); Anhänger bis 750 kg GesamtmasseKlasse A : ab 18 Jahre; ü. 45 km/h; ü.50ccm; bis 25 KW; bis 016 KW/kg Leistung/Leergewicht; nach 2 Jahren bzw ab 25 Jahre unbegrenzt; beinhaltet A1 und M
    KLASSE C1E: ab 18 Jahre; Zugfahrzeug der Klassen C1 oder D1 mit Anhänger bis 750 kg; zulässige Gesamtmasse 12t; Gesamtmasse des Anhängers darf Leermasse der Zugmaschine nicht übersteigen; ab 50 Jahre alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Untersuchung; beinhaltet BE nur mit Klasse C und DE,D1E nur mit Klasse D, D1Klasse D: ab 21 Jahre; KFZ ohne Krafträder zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz); Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse; beinhaltet D1E nur mit Klasse D
    KLASSE DE: ab 21 Jahre; nur mit betriebs- und arbeitsmedizinischen Gutachten möglich; KFZ der Klasse D mit Hänger über 750 kg Gesamtmasse (Deutschland nur Gepäckanhänger); nach jeweils 5 Jahren ärztliches und augenärztliches Gutachten; ab 50 Jahre alle 5 Jahre betriebs- und arbeitemedizinisches Gutachten; beinhaltet BE nur mit Klasse D1
  • Sonderklasse-Klassen

    KLASSE T: ab 16/18 Jahren; Traktoren bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h; Verwendungszweck und Einsatz nur Land- und Forstwirtschaft; beinhaltet MSL
    KLASSE L: ab 16 Jahre Traktoren bis 32km/h; mit Anhänger bis25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h;

Motorrad-Klassen (M, A1, A)
100%
PKW-Klassen (S, B, BE)
100%
LKW-Klassen (C, CE, C1, C1E, D, DE)
100%
BUS-Klassen (D1, D1E, D, DE)
100%
SONDER-Klassen (T, L)
100%

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