Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit die praktische Ausbildung, einschließlich der praktischen Fahrprüfung für die Klasse B mit einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen 

Hierdurch entstehen keine Nachteile mehr, d.h. es darf nach Abschluss der Fahrprüfung trotzdem jedes Kraftfahrzeug bis 3,5 t gefahren werden.

Bedingungen:

Es müssen während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe absolviert werden, danach gibt es eine Testfahrt ohne Prüfer.

Der restliche Teil der Ausbildung, einschließlich der praktischen Fahrprüfung, wird dann mit einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt.

Was muss ich tun?

Bei Neuanmeldung der Klasse B, auf dem Antrag B 197 eintragen.

Wer seinen Antrag bereits mit Klasse B abgegeben hat, kann dies einfach per Mail bei der Führerscheinstelle im Landratsamt auf B 197 abändern lassen.

Kontakt: fuehrerscheinstelle@lrasha.de

Welchen Vorteil habe ich dadurch?

Die praktische Fahrausbildung kann hierdurch im besten Fall verkürzt oder erleichtert werden.

Bei Fragen stehen euch eure Fahrlehrer/ Fahrschule zur Verfügung.