Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus!
Die baden württembergische Landesregierung hat bereits vorab bekanntgegeben, das mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung zur Wochenmitte künftig auch Schüler aktuelle 3G-Nachweise vorlegen müssen.
Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlabnisprüfung nicht mehr ausreichen.
Auch nicht-immunisierte Schüler benötigen künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).